Schulordnung
Miteinander leben und lernen
Wir alle verbringen einen großen Teil des Tages in der Schule. Damit sich an unserer Schule Kinder und Erwachsene wohl fühlen und ungestört arbeiten können, beachten wir folgende Grundregeln:
Allgemeine Regeln:
- Wir gehen höflich und hilfsbereit miteinander um und grüßen uns, wenn wir uns begegnen.
- Wir verhalten uns überall rücksichtsvoll und behandeln alle Sachen sorgsam. Das Eigentum anderer achten wir.
- Wir kommen pünktlich zum Unterricht.
Das Schulhaus betreten wir erst ab 7:40 Uhr bzw. 8:30 Uhr, wenn wir von der Lehrkraft hereingeholt werden. - Das Mitbringen von Handys, Smartphones und Smartwatches ist nicht erwünscht. (Siehe Nutzungsordnung der Wingertsbergschule für mobile Endgeräte.)
Klassenregeln:
- Wir halten die Klassenregeln ein, die zu Beginn des Schuljahres von jeder Klasse festgelegt werden.
Verhalten im Schulhaus:
- Wir verhalten uns im Schulhaus ruhig und rennen nicht.
- Wir achten überall auf Ordnung und Sauberkeit: Im Klassenzimmer, im Flur, an der Garderobe und auf der Toilette.
Verhalten auf dem Schulweg, auf dem Schulhof und in der Pause:
- Auf dem Schulweg und im Schulbus verhalten wir uns so, dass wir uns und andere nicht gefährden und keinen Schaden anrichten.
- In den Pausen gelten die Pausenregeln.
- Wir verlassen das Schulgelände während der Unterrichtszeit nicht.
Stand Juli 2026
GLK-Beschluss: 14.07.2026/ Schulkonferenz-Beschluss: 21.07.2026
Nutzungsordnung der Wingertsbergschule für mobile Endgeräte
Präambel/ Vorwort
Unsere Schule versteht sich als ein geschützter Lern- und Lebensraum, in dem Schülerinnen und Schüler sich entwickeln, miteinander lernen und ihre sozialen Kompetenzen stärken können. Der Schulalltag soll durch persönliche Begegnungen und eine alters- und entwicklungsgerechte Lernumgebung geprägt sein.
Private digitale mobile Endgeräte sind für den Unterrichtsalltag in unserer Schule nicht erforderlich und können die Konzentration, das soziale Miteinander und die Entwicklung der Schülerin oder des Schülers beeinträchtigen.
Aus diesem Grund ist das Mitbringen privater digitaler mobiler Endgeräte durch Schülerinnen und Schüler auf dem gesamten Schulgelände nicht gewünscht.
Bringen Schülerinnen und Schüler trotzdem private digitale mobile Endgeräte zur Schule mit, sind sie für ihre Geräte selbst verantwortlich und tragen dafür Sorge, dass sie sicher verwahrt sind.
Anwendungsbereich
Diese Nutzungsordnung gilt für alle Schülerinnen und Schüler auf dem gesamten Schulgelände und während externer schulischer Veranstaltungen (z. B. Ausflüge, Projekttage).
Sie ergeht nach § 23 Absatz 2b Satz 2 SchG.
Definition
„Digitale mobile Endgeräte“ ist ein Oberbegriff für mobile Technologien, die es ermöglichen, Informationen, Kommunikation und Dienstleistungen überall und jederzeit zugänglich zu machen.
Umfasst sind insbesondere Smartphones, Tablets oder am Körper getragene Geräte wie Smartwatches.
Verbot
Die Nutzung mitgebrachter privater digitaler mobiler Endgeräte ist während der Unterrichts- und Pausenzeiten sowie während schulischer Veranstaltungen verboten.
Ausnahme – Gesundheit
Bei medizinischer Notwendigkeit dürfen private digitale mobile Endgeräte oder einzelne Anwendungen in Absprache mit der Klassenlehrkraft benutzt werden.
Beispiel: Apps zur Blutzuckerüberwachung bei Diabetes.
Aufbewahrung
Mitgebrachte private digitale mobile Endgeräte sind grundsätzlich auf dem gesamten Schulgelände und während externer schulischer Veranstaltungen auszuschalten und so aufzubewahren, dass sie keine Ablenkung für die Schülerinnen und Schüler darstellen.
Regelverstöße
Bei einem Verstoß gegen diese Regeln führt die verantwortliche Lehrkraft ein Gespräch mit der Schülerin oder dem Schüler und kontaktiert die Eltern oder Erziehungsberechtigten. Dies ermöglicht eine enge Zusammenarbeit zwischen Schule und Zuhause, um gemeinsam Lösungen für das Problem zu finden.
Einzug des Geräts
Bei unerlaubter Nutzung kann das private digitale mobile Endgerät vorübergehend, längstens bis zum Unterrichts- oder Veranstaltungsende an diesem Tag, eingezogen werden. Schülerinnen und Schüler sollen das Gerät in ausgeschaltetem Modus abgeben. Es wird im Rektorat aufbewahrt.
Hat die wiederholte Einziehung zu keiner Verhaltensänderung bei der Schülerin oder dem Schüler geführt, kann das Endgerät auch statt an die Schülerin oder den Schüler an die Eltern oder den Erziehungsberechtigten zurückgegeben werden.
Es erfolgt keine Durchsicht privater Inhalte durch die Lehrkräfte.
Inkrafttreten und Gültigkeit
Diese Ordnung tritt am 01.08.2026 in Kraft.
Sie wurde mit dem Einverständnis der Schulkonferenz durch die Gesamtlehrerkonferenz beschlossen und wird regelmäßig überprüft.
Alle Schülerinnen und Schüler sowie Erziehungsberechtigte bestätigen durch Unterschrift, dass sie die Regeln zur Kenntnis genommen haben.
Pausenregeln an der Wingertsbergschule
1. Hofpause
- Ich gehe zügig nach draußen.
- Ich verhalte mich so, dass alle Kinder ungestört spielen und Pause machen können.
- Während der Pause gehe ich nur ins Schulhaus, wenn ich zur Toilette muss.
- Ich werfe meinen Müll in den Abfalleimer.
- Ich schütze unsere Bäume und Sträucher.
- Streit versuche ich mit Worten zu lösen oder hole mir Hilfe bei der Aufsicht.
- Ich höre auf die Pausenaufsicht!
- Fußballspielen ist nur auf dem Schulsportplatz erlaubt.
2. Verboten ist
- Knoten in die Seile machen!
- Steine, Schneebälle und andere Gegenstände werfen!
- Schlittern auf vereisten Flächen!
3. Regenpause
- Die Pausenaufsichten entscheiden vor der Pause, ob Regenpause ist.
- Ich bleibe im Zimmer und spiele oder beschäftige mich leise.
- Die in der Stunde vorher unterrichtende Lehrkraft hat die Aufsicht.
